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Die Unterhaltspflicht des «Hausmanns» gegenüber barunterhaltsberechtigten minderjährigen unverheirateten Kindern
Unterhaltspflichten aus erster Ehe sind für viele Zweit- und Drittehen ein schwerwiegendes Problem. Um dieser finanziellen Belastung zu entgehen oder auch aus persönlicher Neigung entschließen sich Unterhaltspflichtige nicht selten, in einer neuen Ehe die «Hausfrauenrolle» zu übernehmen. Wer kein Einkommen erzielt, muß an sich keinen Unterhalt zahlen. Es fragt sich, ob der «Hausmann» erstehelichen Kindern überhaupt noch unterhaltspflichtig ist. Zu ...

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